
Wir lassen Sie nicht im Stich!
Ohne Vermittlungsgutschein
Erst wenn Sie vermittelt werden, bekommen wir eine geringe Gebühr.
Wenn Sie derzeit ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein bekommen, helfen wir Ihnen dennoch gerne bei der Jobvermittlung.
Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche Kosten. Trotzdem brauchen Sie bei Personal KAISER keine Gebühren im Voraus zu entrichten. Erst wenn Sie tatsächlich durch uns vermittelt wurden und dadurch eine feste Anstellung bekommen haben, bezahlen Sie an uns eine geringe Gebühr von EUR 50,00 monatlich, insgesamt höchstens EUR 500.
Diese EUR 50,00 bezahlen Sie ab dem ersten Monatsgehalt auf zehn Monate. Sollten Sie, was wir nicht erwarten, in dieser neu vermittelten Arbeitsstelle zum Beispiel weniger als 10 Monate beschäftigt sein, bezahlen Sie die monatliche Vermittlungsrate von EUR 50,00 an Personal KAISER nur während der Dauer der Beschäftigung.
Damit wir für Sie so schnell wie möglich aktiv werden können, muss uns der von Ihnen unterschriebene Vermittlungsvertrag vor der Vermittlung vorliegen.
Bitte drucken Sie sich diesen >Vermittlungsvertrag< zweifach aus. Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, kreuzen Sie bitte jeweils unter Punkt 4 (Honorar) "ohne Vermittlungsgutschein" an.
Dann unterschreiben Sie bitte beide Exemplare und senden uns diese schnellstmöglich zusammen mit dem Vermittlungsgutschein zu. Sie erhalten dann ein gegengezeichnetes Exemplar von uns zurück.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Stelle behilflich sein dürfen. Denn wir sind überzeugt, dass es auch für Sie den richtigen Job gibt.