
So einfach funktioniert’s ...
Mit Vermittlungsgutschein
Wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?
Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche Kosten. Wir sind eine private Arbeitsvermittlung und rechnen unsere Leistungen mit der Agentur für Arbeit ab, sobald Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben.
Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bzw. telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer.
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl beauftragen. Geben Sie deshalb zunächst nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheines weiter.
Alle privaten Arbeitsvermittler, die bereit sind, für einen Gutscheininhaber tätig zu werden, sind verpflichtet, mit dem Stellensuchenden (m/w) einen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Regelung der Vergütung für den Stellensuchenden (m/w) hervorgeht.
Bitte beachten Sie:
Durch den Vermittlungsvertrag und dem damit verbundenen Vermittlungsgutschein entstehen für Sie keine Kosten für die Vermittlung.
Damit wir für Sie so schnell wie möglich aktiv werden können, muss uns der von Ihnen unterschriebene Vermittlungsvertrag vor der Vermittlung vorliegen.
Bitte drucken Sie sich diesen Vermittlungsvertrag zweifach aus und
kreuzen Sie jeweils unter Punkt 4 (Honorar) "mit Vermittlungsgutschein" an.
Dann unterschreiben Sie bitte beide Exemplare und senden uns diese schnellstmöglich zusammen mit dem Vermittlungsgutschein zu. Sie erhalten dann ein gegengezeichnetes Exemplar von uns zurück.
Lesen Sie bitte weiter unter >Vermittlungsvertrag<